Berufsbekleidung: Ist auch ein Anzug steuerlich absetzbar?
Berufsbekleidung wird oft vorgeschrieben
Über Geschmack lässt sich zwar streiten, aber es ist ganz offen zu sehen, in welchem Job welche Kleidung getragen wird. Da wären die Menschen im OP, die meistens in grün daherkommen, der Bestatter, der immer schwarz trägt, der Börsenmakler, der grundsätzlich einen schicken schwarzen Anzug mit Krawatte und weißem Hemd trägt oder auch die Business Frau, die im Kostüm zur Arbeit geht. Die Bilder haben sich im Kopf eingebrannt. Es muss aber nicht nur äußerlich ein Bild entstehen. Oftmals spielen auch praktische Gründe in der Kleidungsvorschrift mit. So in etwa bei Schuhen mit Stahlkappen auf Baustellen, geschlossenen weißen Schuhen im Krankenhaus oder auch dicker Kleidung bei Schornsteinfegern.
» Mehr InformationenFreier in der Kleidungswahl sind vor allem Menschen in der Kinderbetreuung oder im Handel, bei denen es oft nur darauf ankommt, dass sie gut oder dem Anlass entsprechend gekleidet sind, bei denen aber keine Farbe vorgeschrieben wird. Doch wie ist es eigentlich? Können die Kosten für einen Anzug von der Steuer abgesetzt werden, wenn er im Job benötigt wird?
Diese Anzüge lassen sich von der Steuer absetzen
Arbeitnehmer und Selbstständige, die durch ihre Tätigkeit eine typische Berufsbekleidung tragen müssen, können die Kosten von der Steuer absetzen. Darüber hinaus lassen sich auch Änderungen, Reparaturen und die Reinigung ebenfalls von der Steuer absetzen.
» Mehr InformationenTipp! Dabei sind die Ausgaben für typische Arbeits- und Berufsbekleidung steuerlich absetzbar und werden als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Voraussetzung ist aber, dass die Kleidung fast ausschließlich für diesen Zweck benutzt wird. Dabei sind auch Kleidungsstücke inbegriffen, die nebenher ebenso privat getragen werden könnten.
Allerdings gilt das nur für vorgeschriebene Berufsgruppen. Schutzkleidung hingegen wird grundsätzlich vom Finanzamt als Berufsbekleidung angesehen und wird damit in den meisten Fällen steuerlich erstattet. Ob Sie Ihre Kleidung auch von der Steuer absetzen können, veranschaulicht Ihnen die folgende Tabelle.
Folgende Berufsgruppen können ihre Berufskleidung von der Steuer absetzen:
Diese Berufsgruppen können ihre Kleidung steuerlich absetzen | Diese Berufsgruppen können ihre Kleidung nicht steuerlich absetzen |
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Uniformen (Polizei, Zoll, Bundeswehr etc.) | Businessanzug |
Kittel in Heil- und Pflegeberufen | Business-Kostüme für Damen |
Bekleidung der Schornsteinfeger | |
Amtskleidung (Staatsanwalt etc.) | |
Kleidung für Airlines |
Extra Tipp! Kosten für Reinigung und Reparatur wiederholen: Wenn Sie die Anschaffungskosten ihrer berufsbedingten Kleidung in der Steuer geltend machen können, lohnt es sich auch die Reinigung und Instandhaltung bei der Steuer anzugeben. Im Normalfall können Sie bis zu 110 Euro pro Kalenderjahr geltend machen und brauchen nicht einmal einen Beleg. Wenn Sie über 110 Euro pro Kalenderjahr kommen, können Sie Ihre Belege sammeln und sie einreichen. So bekommen Sie auch das restliche Geld heraus.
Folgende Übersicht hilft Ihnen, die Kosten zu berechnen:
- Kochwäsche 50 Cent
- Buntwäsche 48 Cent
- Feinwäsche 60 Cent
- Trockner 34 Cent
Berufsbekleidung steuerlich absetzen – die Vor- und Nachteile
- Sie sehen im Job gut aus
- Sie sind passend gekleidet für Ihren Job
- Sie können Geld sparen
- auch Instandhaltung und Reinigung sind inbegriffen
- Sie müssen die Nachweise (Rechnungen etc.) vorlegen
- Sie haben mehr Aufwand in der Steuererklärung
Der Sachbearbeiter entscheidet
Grundsätzlich dreht sich alles um das Wohlwollen des Sachbearbeiters. Es sind Fälle aufgetaucht, bei denen Selbstständige geklagt haben, weil Sie Ihre Kleidung nicht steuerlich absetzen dürfen, diese aber für die Arbeit benötigen. Wie etwa bei selbstständigen Trauerbegleitern, die grundsätzlich schwarze Anzüge und schwarze Damenbekleidung tragen. Das Finanzamt erkannte diese Kleidung nicht als Berufsbekleidung an, da sie auch privat auf festlichen Veranstaltungen getragen werden könne. Sie haben keine ersichtlichen berufsspezifischen Eigenschaften. Dabei sei egal, ob sie wirklich privat getragen werden oder nicht.
» Mehr InformationenEs wird aber von Fall zu Fall entschieden und so können auch Sie die Ausnahme von der Regel sein. Manche Leichenbestatter und Kellner hatten in Einzelfällen schon Glück damit und haben Ihre Kosten für die Anschaffung von berufsbedingter Kleidung erstattet bekommen. Auch ein hoher Verschleiß an Kleidung kann als Kostenfaktor anerkannt werden.
Fazit
Generell sollten Sie Ihre berufsbedingten Kleidungsstücke einfach bei der Steuer angeben. Im Besten Fall wird es Ihnen erstattet, im schlimmsten Fall nicht. Ein großer Mehraufwand ist das Eintragen der Berufsbekleidung in die Steuer nicht. So lohnt es sich in jedem Fall, den Versuch zu wagen, die Kleidung von der Steuer abzusetzen. Falls Ihre Anfrage abgelehnt wird, können Sie zur Not immer noch einen Einspruch einlegen, damit der Fall noch einmal überprüft wird.
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